Es wird allgemein zwischen Beratungs-, Verfahrenskosten-, Prozesskosten- und Pflichtverteidigungshilfen unterschieden.
Sie können vom Staat her Hilfen in Anspruch nehmen. Dazu downloaden Sie bitte das jeweilige Antragsformular aus.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Vereinbarung von Stundenhonoraren oder Pauschalvereinbarungen nach Verfahrensschritten.
Einen Kostenrechner finden Sie auch unter www.rvg-rechner.de